Für alle, die mit dem Gedanken spielen, ein Nebenfach zu wählen, welches hier nirgends aufgeführt ist: keine Panik!

Auf den Seiten des Instituts für Informatik findet man dazu folgenden Text:

Andere Nebenfächer, die als Fächer an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vertreten sind, sind gemäß Prüfungsordnung auf Antrag möglich. Hierzu ist mit einer prüfungsberechtigten Vertreterin oder einem prüfungsberechtigten Vertreter (i.d.R. Professor/in oder Privatdozent/in; im Folgenden Ansprechpartner genannt) des beabsichtigten Nebenfachs ein Studienplan für das Nebenfach zu vereinbaren. In diesem Studienplan müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von (mindestens) 30 Leistungspunkten (PO 2016, ältere Prüfungsordnungen: 40 LP) enthalten sein. Eine Aufteilung in drei oder vier möglichst gleich große Blöcke (Module) ist aufgrund der Modulstruktur des Studiengangs erforderlich. Zu jedem der Nebenfachmodule muss eine Note durch eine oder mehrere Prüfungsleistungen bestimmt werden.

Der prüfungsberechtigte Ansprechpartner muss diesen Studienplan unterschreiben, womit sie oder er die Studierbarkeit (im Zeitraum 2. bis 5. Fachsemester) bestätigt und sich bereit erklärt (ggf. stellvertretend für Kolleginnen und Kollegen), die erforderlichen Prüfungen durchzuführen.

Die Fächer Jura und Medizin können nicht als Nebenfach im Rahmen des Bachelor-Studiengang Informatik an der Heinrich-Heine-Universität gewählt und absolviert werden.

Wie man sieht, werden nur wenige Fächer im Voraus ausgeschlossen. Man muss sich allerdings selber kümmern.

Ansprechpartner ist in solchen Fällen immer der Prüfungsausschussvorsitzende für den Bachelor-Studiengang Informatik. Dies ist zurzeit Herr Prof. Klau.